Rechtsfragen
Wenn sie merken, dass das Ergebnis der Schönheits-OP nicht wie versprochen ausgefallen ist, dann setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung. Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen oder Ihnen keine ausreichende Erklärung geben, wenden Sie sich an einen Facharzt auf demselben Gebiet. Wird Ihnen von Ihm ein Kunstfehler bestätigt, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wenn es sich um einen grobfahrlässigen Fehler des Operateurs handelt und falls der Operateur sich nicht mit Ihnen einigen kann, können Sie sich auch an die Ärztekammer, die Fachverbände oder Verbraucherzentralen wenden. Zögern Sie nicht damit, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, werden Ihnen berechtigte - und nicht vermeintliche - Forderungen nicht ernst genommen.
ACHTUNG:
Sollte es medizinisch nicht unbedingt sofort behoben werden, sollten die Folgen misslungener Operationen nicht beseitigt werden, da sie als Beweismittel gelten. Rechtliche Schritte sollten deshalb eingeleitet werden, bevor Sie den Fehler operativ beheben.