Kosten und Finanzierung
Es ist wichtig, sich die Kosten für den operativen Eingriff genau aufführen zu lassen und dass in dieser Aufführung auch alle zusätzlichen Dienste (Klinikaufenthalt, Medikamente evtl. Hilfsmittel etc.) enthalten sind oder ob zusätzliche Kosten entstehen werden. Es ist wichtig, vor einer definitiven Entscheidung für oder gegen eine OP den Gesamtpreis inklusive Klinikaufenthalt und Nebenkosten zu kennen.
Je nach Grösse des Eingriffes kommen oft Kosten von ca. Fr. 7'000 bis Fr. 15'000 zusammen. Können Sie diesen Betrag nicht aufbringen, gibt es zwei Möglichkeiten. Viele Ärzte einigen sich mit den Patienten auf eine Ratenzahlung. So leisten Patienten vor der OP regelmässige Zahlungen jeden Monat. Es kann aber auch ein Kleinkredit, vorzugsweise bei einer Bank, aufgenommen werden. Die OP wird bar, per Check oder mit der Kredit- oder EC-Karte bezahlt.
Klären Sie ab, ob Ihre Krankenkasse evtl. einen Teil oder sogar die gesamten Kosten der OP übernimmt. Es gibt begründete Ausnahmefälle, die von der Krankenkasse übernommen werden wie z.B. funktionelle Störungen oder Entstellungen. In diesem Fall sollten Sie dies von einem Hausarzt oder einem Facharzt attestieren lassen. Mit dem Attest können Sie einen Antrag an die Kasse stellen, mit der Bitte um Kostenübernahme.
Beachten Sie auch die möglichen Folgekosten einer Schönheits-OP ! Die Krankenkasse übernimmt Korrekur-OP?s lediglich, wenn sich der Patient infolgedessen in einer akuten gesundheitlichen Gefahr befindet. Korrekturen rein ästhetischer Form können deshalb sehr teuer ausfallen und werden allein vom Patienten getragen!
Die Ärzte wie auch die Kliniken verrechnen meistens einen Pauschalbetrag, der Kunde erhält aber nach dem Beratungsgespräch einen individuellen Kostenvoranschlag. Korrekturen, Nachoperationen oder andere Folgeleistungen, die medizinisch notwendig sind und schon vor der ersten OP voraussehbar waren, werden normalerweise nicht extra berechnet (Ausnahmen können sein: Weiterer Klinikaufenthalt, Anästhesie, Medikamente).
Diese Operationen werden von den Krankenkassen oft übernommen:
- Ohrenanlegen bei Kindern
- Nasenkorrekturen infolge beeinträchtigter Atmung durch Nasendeformierung
- Brustverkleinerung bei Beeinträchtigung der Wirbelsäulen
- Narbenkorrekturen bei Funktionsbehinderungen oder schweren Entstellungen
- Hautstraffung nach Gewichtsreduktion, jedoch lediglich, wenn die hängende Haut die Bewegung einschränkt
- Lidkorrekturen, sofern die Augenlider die Sicht einschränken